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Neue Impulse für den Mittelstand 

Rahmenbedingungen verbessern

Stand: 09.02.2006

Bild Container Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Über 99 % aller Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen. Hier wird rund die Hälfte unserer Wirtschaftsleistung erbracht. 46% aller Investitionen werden hier getätigt, knapp 30% aller Innovationsaufwendungen. Rund 78 % aller Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen, 80% aller Jugendlichen werden hier ausgebildet.
 

Mit dem Antrag "Neue Impulse für den Mittelstand" (Drs. 16/557) unterstützen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU die Politik der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen so zu verbessern, dass sie ihr Potenzial voll entfalten und im Wettbewerb bestehen können.
 

Zentrale Bedeutung

Die Stärkung des Mittelstandes steht im Mittelpunkt unserer Politik für mehr Wachstum und für mehr Beschäftigung. Kleinen und mittleren Unternehmen kommt eine zentrale Bedeutung zu, wenn es darum geht, neue Wachstumsmärkte im Inland und Ausland zu erschließen, die Beschäftigungschancen in unserem Land zu erhöhen, Innovationen schnell und erfolgreich in neue Produkte und Verfahren umzusetzen sowie Potentiale zur rationellen Energieverwendung und -einsparung zu nutzen.
 

Rahmenbedingungen verbessern

Der Koalitionsvertrag, die Genshagener Beschlüsse der Bundesregierung und die im Jahreswirtschaftsbericht 2006 vorgestellten Maßnahmen stellen ein umfassendes Konzept dar, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand in Deutschland deutlich zu verbessern. Dazu gehören vor allem die Schaffung attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen, die Stärkung privater und öffentlicher Investition - wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, die Erhöhung der Verkehrsinvestitionen und der verstärkte Einsatz Öffentlich Privater Partnerschaften bei der Errichtung und Sanierung öffentlicher Infrastrukturen.

Bild Stempel Innovation Zu dem Konzept gehören auch die Senkung der Lohnzusatzkosten, die Verbesserung der Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitere nachhaltige Unterstützung des Forschungs- und Innovationsstandortes, der Abbau von Bürokratie und Überregulierung, die Erhöhung des Ausbildungsplatzangebots sowie Maßnahmen, die private Haushalte für neue Beschäftigungsmöglichkeiten beim Handwerk und bei den personalen Dienstleistungen öffnet.
 

Maßnahmen rasch umsetzen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstandes in der Steuerpolitik, der Mittelstandsfinanzierung, der Forschungs- und Entwicklungspolitik, zum Abbau von Bürokratie und Überregulierung, der Umwelt- und Energiepolitik und der Außenwirtschaft rasch umzusetzen. Die Bundesregierung wird u.a. aufgefordert:

  • die Eckpunkte für ein international wettbewerbsfähiges, europataugliches Unternehmenssteuerrecht bis zum Herbst 2006 zu erarbeiten und bei der Reform der Unternehmensbesteuerung die Belange der mittelständischen Wirtschaft im besonderen Maße zu berücksichtigen,
  • den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung umgehend in den Deutschen Bundestag einzubringen,
  • umgehend unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsrechts in den Deutschen Bundestag einzubringen,
  • eine Finanzmarktaufsicht zu gewährleisten, die unter Wahrung des primären Zieles der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards mit Augenmaß und in gleicher Weise wie in den anderen Mitgliedstaaten der EU anwendet, auch mit dem Ziel, die Vergabe von Krediten an den Mittelstand zu erleichtern,
  • die EU-Bankenrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie (Basel II) mittelstandsfreundlich in deutsches Recht umzusetzen,
  • dafür Sorge zu tragen, dass die Förderung durch das ERP-Sondervermögen vollständig erhalten bleibt und der Bundestag an der Ausgestaltung dieser Förderung mitwirkt, die bestehenden Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank weiter an die Eigenkapitalbedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst werden,
  • die Mittel für Forschung und Entwicklung in dieser Legislaturperiode kontinuierlich zu erhöhen, um einen substanziellen Beitrag zu leisten, das Ziel zu erreichen, den Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2010 auf mindestens 3 % des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen,
  • die geplante "High-Tech-Strategie für Deutschland" unter besonderer Berücksichtigung der innovativen mittelständischen Unternehmen zu gestalten,
  • den Zugang zu den bestehenden Innovationsförderprogrammen für den Mittelstand durch ausreichende Mittelausstattung zu gewährleisten und die Programme weiter zu vereinfachen und transparenter zu gestalten,
  • das im Jahreswirtschaftsbericht 2006 angekündigte Mittelstandsentlastungsgesetz zum Abbau bürokratischer Belastungen so schnell wie möglich in den Bundestag einzubringen,
  • Informationspflichten bei der Erstellung amtlicher Statistiken zu erleichtern und die Statistikerstellung zu vereinfachen,
  • die Initiative zur Bereinigung des Bundesrechts durch Streichung veralteter und unnötiger gesetzlicher Regelungen fortzuführen,
  • eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten,
  • die Modernisierung der Energieversorgung voranzutreiben, dabei die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie zu verringern und den Beitrag erneuerbarer Energien deutlich zu steigern,
  • die vorhandenen Potenziale zur Steigerung von effizientem Einsatz an Energie und Maßnahmen zur Energieeinsparung zu nutzen,
  • das Außenwirtschaftsgesetz und das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zu bereinigen und zu straffen,
  • die Außenwirtschaftsförderung noch stärker auf die mittelständische Wirtschaft auszurichten,
  • in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft dazu beizutragen, dass das Netz der deutschen Auslandshandelskammern weiter ausgebaut wird,