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Neue Impulse für den Mittelstand: Beschluss Genshagen 

Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands

Stand: 09.02.2006

99,7 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind mittelständische Unternehmen. Sie sind der Motor für mehr Wachstum und Beschäftigung. Zur Förderung des Mittelstandes und zur Belebung der Wirtschaft haben wir in Genshagen beschlossen, bis zum Ende dieser Legislaturperiode zusätzlich rund 9,4 Milliarden Euro einzusetzen:
 
  • Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert energiesparende Maßnahmen bei älteren Gebäuden und gibt zugleich Impulse für die Baukonjunktur. Neben der bisherigen Darlehensförderung sollen auch direkte Zuschüsse an Hauseigentümer vergeben werden. Das Programm wird neu gestaltet und mit einem Volumen von insgesamt 4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2006 bis 2009 erheblich ausgeweitet. Anträge können von Hauseigentümern bereits ab 1. Februar 2006 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu deutlich attraktiveren Bedingungen als bisher gestellt werden. Die KfW soll in Zukunft auch Kommunalkredite für die energiesparende Sanierung von Kindergärten und Schulgebäuden gewähren. Zusammen mit den geplanten Steuerermäßigungen für Modernisierung und Instandsetzung in privaten Haushalten und den Mitteln für die energetische Sanierung von Bundesbauten werden 2006 bis 2009 jährlich rund 1,4 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung stehen. Die geförderten Maßnahmen stoßen ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 27 Milliarden Euro an.
     
  • Vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf höchstens 30 Prozent angehoben. Damit sollen bis zur Umsetzung der geplanten Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 Liquidität und Rendite der Unternehmen verbessert werden. Dafür setzt der Bund Mittel in Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro ein.
     
  • Durch die Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Umsatzbesteuerung (Ist-Besteuerung) von 125.000 auf 250.000 Euro werden kleine und mittlere Unternehmen in den alten Bundesländern steuerlich stärker gefördert. Diese Unternehmen sollen künftig die Umsatzsteuer bis zu einer Umsatzgrenze von 250.000 Euro erst abführen, wenn ihre Rechnungen bezahlt sind. Damit wird die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert.
     
  • Die Maßnahme, die ab dem 1. Juli 2006 gelten soll, wird ergänzt durch die Verlängerung der derzeitigen Regelung für die neuen Bundesländer bis Ende 2009.
     
  • Die Investitionszulage wird in bisheriger Höhe über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt, um in den neuen Bundesländern wachstumsrelevante und Arbeitsplätze schaffende Investitionen zu fördern.