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Versicherungsvermittler 

Erlaubnispflicht wird eingeführt

Stand: 27.10.2006

Bild Unterlagen Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurde am 26. Oktober 2006 im Bundestag von der Großen Koalition verabschiedet. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die sowohl die Interessen der Versicherungswirtschaft berücksichtigt als auch den Verbraucherschutz stärkt.
  

Der bisher nicht geregelte Bereich der Versicherungsvermittlung wird durch sinnvolle Standards über die Ausbildung von Vermittlern, die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden sinnvoll vereinheitlicht.

Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa neu zu gestalten war überfällig. Grenzüberschreitende Vermittlungen werden so vereinfacht und deutsche Unternehmen können ausländische Märkte unter gleichen Bedingungen erschließen.

Der SPD war es im Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig, unnötige bürokratische Lasten unserer Wirtschaft von vornherein auszuschließen. So werden gleiche Qualifikationsnachweise sowohl für gebundene als auch für ungebundene Vermittler eingeführt. Auch die Dokumentationspflichten werden auf ein notwendiges, aber vernünftiges Maß beschränkt. Die Übergangsfrist wurde auf zwei Jahre verlängert, um allen Beteiligten genügend Zeit einzuräumen sich auf die Neuerungen einzustellen.

Dieser Gesetzentwurf zeigt: Adäquater Verbraucherschutz und die Interessen der deutschen Versicherungswirtschaft lassen sich miteinander verbinden.