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Telekommunikationsgesetz mit mehr Verbraucherschutz 

Anreize für innovative Investitionen

Stand: 01.12.2006

Bild Telefon Das in 2./3. Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (TKG) dient dem Ziel, Investitionen zu fördern, den Wettbwerb zu stärken und den Verbraucherschutz weiter zu verbessern.
 

Mehr Verbraucherschutz

Beim Verbraucherschutz setzt das neue TKG auf mehr Transparenz, Jugendschutz und Kostenkontrolle. Neu aufgenommen wurde eine Konkretisierung der Anzeigepflicht für den Preis. Er muss zukünftig deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab zwei Euro auch bestätigt werden. Durch weitere Maßnahmen für Mehrwertdienste, zum Beispiel der Preisansagepflicht, konnten die Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk (drei Euro pro Minute) einheitlich geregelt werden.
 

Anreize für innovative Investitionen

Um Anreize für innovative Investitionen in neue Märkte zu setzen, werden diese zunächst nicht reguliert, soweit hierdurch keine langfristigen Wettbewerbsbehinderungen entstehen. Neu aufgenommen wurde eine Definition für neue Märkte, wonach diese Dienste und Produkte voraussetzen, die sich von vorhandenen Diensten und Produkten erheblich unterscheiden und diese nicht nur ersetzen.

Die Entscheidung, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibt der Bundesnetzagentur überlassen. An anderer Stelle wurden die berechtigten Anliegen der Wettbewerbsunternehmen hinsichtlich einer verbesserten Regulierungspraxis aufgegriffen. Dies betrifft insbesondere die Einführung einer Antragsfrist und die Straffung des Standardangebotsverfahrens.