Die Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Verabschiedung durch das Europäische Parlament
Stand: 04.12.2006
Die am 15. November 2006 vom Europäischen Parlament verabschiedete Europäische Dienstleistungsrichtlinie bedeutet die Vollendung des europäischen Binnenmarktes im Bereich der Dienstleistungen. Durch die Umsetzung der Richtlinie kann die deutsche Dienstleistungswirtschaft die Chancen des EU-Dienstleistungsmarktes endlich optimal nutzen.
Bislang haben viele unterschiedliche nationale Regelungen den europaweiten Austausch von Dienstleistungen eingeschränkt. Deutschland hat deshalb deutlichen Nachholbedarf beim Export von Dienstleistungen in Europa. Durch die Dienstleistungsrichtlinie wird der Export von Dienstleistungen nun vereinfacht und die deutsche Dienstleistungswirtschaft kann ihr Wachstumspotential entfalten.
Der Dienstleistungsmarkt wächst
In hoch entwickelten Volkswirtschaften wie unserer umfasst die Dienstleistungswirtschaft inzwischen 70% des Bruttoinlandsproduktes. In den letzten Jahren hat insbesondere der Anteil unternehmensnaher und persönlicher Dienstleistungen stark zugenommen, während Dienstleistungen im sozialen Bereich abnahmen. Den größten Anteil am Dienstleistungssektor haben bei uns die IT-Techniken. Da sie Raum- und Zeitunabhängigkeit im internationalen Handel ermöglichen, sind sie ein entscheidendes Kriterium im globalen Wettbewerb. Ein erfolgreicher Dienstleistungssektor erweitert somit die Möglichkeiten der deutschen Wirtschaft auf dem internationalen Markt.
Auch bei den Unternehmensgründungen in unserem Land steht der Dienstleistungssektor an vorderster Stelle. Die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors ist also auch ein entscheidendes Kriterium für Wachstum und Beschäftigung innerhalb Deutschlands. Mit der Ausräumung der bisherigen Hemmnisse im Dienstleistungsbereich durch die verabschiedete Dienstleistungsrichtlinie erhöhen sich deshalb Deutschlands Chancen, die Zielmarken für Wachstum und Beschäftigung der Lissabon-Strategie zu erreichen.
Die Richtlinie trägt die Handschrift der Sozialdemokraten
Der verabschiedete Kompromiss unterscheidet sich erheblich vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag (Bolkestein-Richtlinie). Die SPD konnte in Zusammenarbeit mit den sozialdemokratischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments wichtige Änderungen beim Herkunftslandprinzip durchsetzen und die Herausnahme von Bestimmungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern und Drittstaatangehörigen erreichen.
Das umstrittene Herkunftslandprinzip konnte vor allem durch die Bemühungen der sozialdemokratischen Europaabgeordneten Evelyne Gebhard geändert werden. Dienstleister müssen nun die jeweiligen Regelungen des Landes beachten, in dem sie ihre Dienste anbieten wollen. Die Anmeldung zur Niederlassung in einem Mitgliedsland der Europäischen Union wird für Dienstleistungsanbieter in Zukunft unbürokratisch auf elektronischem Wege möglich sein.
Nach zähen Verhandlungen wurden folgende Bereiche aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen: Verkehrsdienstleistungen sowie Hafendienste, Gesundheits- und pharmazeutische Dienstleistungen, Sozialdienstleistungen, Audiovisuelle Dienste, Glücksspiele, Bankgeschäfte Dienste von Rechtsanwälten sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Das bedeutet: Postdienstleistungen, die Wasserver- und Entsorgung und auch die Müllbeseitigung sind von der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht betroffen.
Die nun vom Europaparlament verabschiedete Richtlinie wird somit einerseits die Dienstleistungsexporte Deutschlands erhöhen und gleichzeitig das Sozial- und Lohndumping in Europa einschränken. Die EU-Staaten haben nun 3 Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.