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Förderung für strukturschwache Regionen 

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Stand: 16.11.2007

Der Bundestag hat am 15. November den Antrag der Koalitionsfraktionen „Die wirtschaftlichen und arbeitsplatzschaffenden Erfolge der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nutzen – Regionales Wachstum und Beschäftigungseffekte intensivieren“ beschlossen.

Der Antrag bekräftigt, dass am grundgesetzlich verankerten Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland festgehalten wird. Das erfolgreiche Konzept der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" soll deshalb als Instrument der gezielten Regionalförderung für strukturschwache Regionen weitergeführt werden. Die Regionen sollen ermutigt werden, Entwicklungsstrategien zu entwerfen, um die eigenen Potenziale zu stärken. Gemeinsam mit den Bundesländern soll die Bundesregierung die Interessen der benachteiligten Wirtschaftsräume in Deutschland auf EU-Ebene vertreten und dafür werben, dass auch künftig ausreichende regionalpolitische Spielräume für die Regionen erhalten bleiben. Die Strukturpolitik müsse dabei auf die schwachen Gebiete konzentriert werden, ineffiziente Umverteilung sei zu vermeiden. Die Ergebnisse der Infrastrukturförderung sollten intensiver als bisher ausgewertet werden. Zur Begründung heißt es im Antrag, Bund und Länder hätten sich auf der Grundlage neuer EU-Vorgaben zum Beihilferecht einvernehmlich über die Neuabgrenzung des deutschen Regionalfördergebiets ab 2007 verständigt. Erstmals seien dabei die Regionen nicht nach Ost und West getrennt, sondern in einem gesamtdeutschen Modell bewertet worden. Die aktuelle Fördergebietskarte mache deutlich, dass es auch in den alten Ländern regionale Problemlagen gibt, die unterstützt werden müssten. Sie zeige aber auch, wie wichtig die Gemeinschaftsaufgabe nach wie vor für die gezielte Investitionsförderung in Ostdeutschland ist.