Ende des subventionierten Steinkohlebergbau
Förderung wird erst ab 2018 sozialverträglich beendet
Stand: 09.11.2007
Der Bundestag hat am 8. November den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) in 2./3. Lesung beschlossen.
Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich am 7. Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Bis dahin werden Steinkohleförderung und Subventionierung weiter reduziert.
Der ursprüngliche Plan Nordrhein-Westfalens für einen Ausstieg bereits im Jahr 2010, mit den damit verbundenen negativen Folgen für das Land und die Beschäftigten, wurde mit diesem Kompromiss verhindert. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, ein sozialverträgliches Auslaufen des subventionierten deutschen Steinkohlebergbaus zu ermöglichen. Der vereinbarte Zeitraum für den Auslaufprozess bis 2018 stellt sicher, dass betriebsbedingte Kündigungen im Steinkohlebergbau vermieden werden können und für die Bergleute Planungssicherheit gewährleistet wird.
Der Bund beteiligt sich in bisheriger Weise anteilig an der Steinkohlefinanzierung. Die Vereinbarung zur Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus wird im Jahre 2012 durch den Deutschen Bundestag unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele überprüft werden.