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Bekämpfung des Preismissbrauchs 

Kartellbehörden werden gestärkt

Stand: 16.11.2007

In 2./3. Lesung hat der Bundestag am 15. November 2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels beschlossen.

Dieser Gesetzentwurf ändert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das Energiewirtschaftsgesetz. Ziel ist es, den Kartellbehörden effektivere Möglichkeiten an die Hand zu geben, um besser gegen Preismissbrauch in den genannten Bereichen vorzugehen. Das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankerte Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung soll besser durchgesetzt werden können.

Auch mehr als acht Jahre nach der Öffnung der Energiemärkte hat sich noch kein funktionierender Wettbewerb auf diesem Sektor entwickelt. Defizite sind vor allem bei der Stromerzeugung und im Haushaltskundengeschäft mit Gas festzustellen. Die Energiepreise sind auf ein volkswirtschaftlich bedenkliches Niveau gestiegen, das mit der Entwicklung der Energiekosten nicht mehr begründet werden kann und industrielle Abnehmer sowie Endverbraucher über Gebühr belastet.

Darüber hinaus ist vorgesehen, das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis im Lebensmittelhandel zu verschärfen, um kleinere und mittlere Einzelhändler zu schützen. Künftig soll auch der gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis untersagt werden, da große Handelsunternehmen durch Niedrigpreisstrategien einen Druck ausüben könnten, bei dem kleine und mittlere Einzelhändler mit ihren ungünstigeren Einkaufsbedingungen nicht mithalten können.