20.03.09 - 252
Anforderungen für Surf-, Segel- und Kiteleher werden erleichtert
AG Tourismus
Zukünftig soll in den Küstengewässern generell ein Sportküstenschifferschein (SKS) für alle Personen ausreichend sein, die im Rahmen ihrer gewerbsmäßigen Tätigkeit ein Sportboot führen.
Von dieser Änderung werden rund 80 Schulbetriebe an der Nord- und Ostssee profitieren. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen nicht mehr einen Sportseeschifferschein (SSS).
Der Sportseeschiffschein (SSS) verlangt von den Schiffsführern umfangreiche Kenntnisse in der Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde, die eine intensive Schulung und Prüfungsvorbereitung erfordern. Für die Schulen und Unternehmen bedeutete das einen unverhältnismäßigen Aufwand.
Durch die Änderung des Paragrafs 15 See-Sportbootverordnung ist nun in den Küstengewässern ein Sportküstenschifferschein (SKS) ausreichend. Der Sportküstenschifferschein trägt den Erfordernissen der Sicherheit und Qualifikation der Schiffführer in Küstengewässern ausreichend Rechnung. Küstengewässer sind Gewässer mit einer Entfernung bis zu zwölft Seemeilen Abstand von der Festlandküste.
Deutschland ist ein Wassersportland geworden. Wassersport und Wassertourismus haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich positiv entwickelt. Die Nähe zur Natur und die breite Palette abwechslungsreicher Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten, aber auch der Trend zum Kennenlernen der näheren Umgebung und zum Urlaub in Deutschland haben dem Wassertourismus hohe Zuwachsraten beschert. Diese Neuregelung wird dazu beitragen, noch mehr Urlaubern attraktive Wassersportarten näher zu bringen.
Die Änderung betrifft auch die geführten Anglertouren. In den vergangenen Jahren hat sich ein neuer touristischer Wirtschaftszweig entwickelt: geführte Anglertouren mit kleinen Booten auf der Ostsee. Die geführten Anglerfahrten ermöglichen es Angelfreunden mit professionellen Guides Hechte, Lachse und andere Fische zu fangen. Bislang konnte dieser neue touristische Wirtschaftszweig die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllen. Das ist jetzt anders. Mit der Änderung der Verordnung wird die wirtschaftliche Grundlage dieses und vieler anderer Unternehmen gesichert.
Eine Änderung bis zum Saisonstart 2009 (April/Mai) ist zeitlich allerdings unmöglich. Daher wird momentan an einer Übergangsregelung gearbeitet.