27.05.09 - 480
Nachhaltigkeitsprüfung für Gesetze
AG des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung
Das Bundeskabinett hat heute mit einer Novelle der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien den Weg geebnet, um Gesetze auf ihre Nachhaltigkeit hin zu prüfen.
Das ist ein Meilenstein auf dem Weg für bessere Qualität und für die Zukunftstauglichkeit von Gesetzen. Durch eine Nachhaltigkeitsprüfung werden bereits im Verfahren der Gesetzesberatung die Gesetzesfolgen systematisch ermittelt und einem Bewertungsprozess unterzogen. Dann sieht man, warum ein Gesetz auf den Weg gebracht wird und welche Schwächen und welche Stärken es auch für künftige Generationen hat. Das schafft die nötige Transparenz und war in der Vergangenheit nicht selbstverständlich.
Die Leitidee der nachhaltigen Entwicklung kommt so ein großes Stück ihrer wirksamen Umsetzung näher. Es ist von großem Vorteil, wenn das federführende Ressort beim Gesetzesentwurf gezwungen wird, die ökologischen, sozialen und ökonomischen Konsequenzen zu erwägen und Zielkonflikte rechtzeitig zu Tage zu bringen. Mit diesem Wissen lassen sich dann besser verantwortungsvolle politische Entscheidungen treffen.
Die Nachhaltigkeitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich lange für eine Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen eingesetzt. Auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat der Bundesregierung frühzeitig empfohlen, eine Nachhaltigkeitsprüfung zu implementieren.
Der Beschluss zur Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung ist eine wichtige Weichenstellung. Jetzt muss es darum gehen, Prüfkriterien und Verfahrensschritte auszuformulieren. Dabei kommt es erstens darauf an, ein faires Prüfverfahren zu entwickeln, welches den Bundestag beteiligt. Eine Schlüsselrolle kann der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung spielen. Zweitens ist es notwendig, eindeutige Prüfkriterien festzulegen, um keine beliebigen Interpretationen von Nachhaltigkeit zuzulassen. Den Rahmen liefert die Nachhaltigkeitsstrategie. Dort sind eindeutige Indikatoren und Ziele sowie Managementregeln benannt, mit deren Hilfe Gesetzesfolgen ermittelt und bewertet werden können.