Kinderlärm - kein Grund zur Klage
Zulässigkeit von Kindergärten u.ä. im Baurecht verbessern
Stand: 04.03.2010
Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hat in der jüngeren Vergangenheit zu Klagen von Anwohnern gegen Kindertageseinrichtungen bzw. gegen erteilte Baugenehmigungen geführt, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen führten. Das gilt in besonderer Weise für Kindertagesstätten in Wohngebieten. Wir wollen verhindern, dass gegen Kindertagesstätten oder Spielplätze in Wohngebieten erfolgreich geklagt werden kann. Kinder müssen sich in Deutschland auch und gerade in Wohngebieten frei entfalten können.
Wenn Kinder spielen, verursachen sie Geräusche, Lärm und Krach. Diese Geräuschkulisse ist jedoch nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichzusetzen, sondern eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens. Kinder brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können. Diese Freiräume sind stets aufs Neue gefährdet und müssen daher immer wieder neu erschlossen und für die Kinder gesichert werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Antrag (Drs. 17/881) vorgelegt, in dem sie fordert, die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten „effizient" zu verbessern. Die SPD-Bundestagsfraktion zeigt der Bundesregierung mit dem Antrag einen konkreten Weg auf. Erstens soll das Bundes-Immissionsschutzgesetz ergänzt werden, um klarzustellen, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Kinderlärm muss in Wohngebieten toleriert werden. Zweitens wollen wir eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch dort soll festgelegt werden, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Und drittens verlangen wir, die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden. In einem weiteren Punkt regen wir an zu prüfen, wie durch präventiv wirkende Maßnahmen im Bereich der Städteplanung Klagen gegen Kinderlärm vermieden werden können.