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20.07.10 - 1021 

Prüfung der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Drei-Stufen-Test hat sich bewährt


AG Kultur und Medien

Zu den heute von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD vorgestellten Ergebnissen der Prüfung der Telemedienangebote der ARD erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Der Drei-Stufen-Test ermöglicht ein transparentes und auf die Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezogenes Verfahren zur Genehmigung seiner Online-Angebote. Das entspricht den Vorgaben der EU-Kommission. Wir begrüßen die Ergebnisse dieses neuen, durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführten Testverfahrens.

Der gewählte Weg, die Telemedienangebote der ARD durch die unabhängigen Gremien der ARD prüfen zu lassen, funktioniert und entspricht der besonderen Aufsichtsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dadurch wird die binnenplurale Kontrolle gestärkt, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Ergebnisse der Prüfung erhöht und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet klar nachvollziehbar.

Es ist zu hoffen, dass insbesondere die privaten Rundfunksender und die Verlage die Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests zu akzeptieren bereit sind. Im Verfahren hatten sie die Möglichkeit, sich in Stellungnahmen zu äußern. In der neuen digitalen Medienwelt mit sich veränderndem Nutzerverhalten gilt es, sowohl den privaten Medienanbietern als auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Der Drei-Stufen-Test berücksichtigt beide berechtigten Interessen. Wenn das Verfahren an der einen oder anderen Stelle komplex ist, liegt dies auch daran, dass es sich letztlich um einen Kompromiss handelt. Alle Seiten sollten hiermit sensibel und verantwortungsbewusst umgehen.

Das von der GVK vorgestellte Gutachten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Papier, zur "Presseähnlichkeit" der Online-Angebote bringt in dieser, vor allem von den Verlagen immer wieder zum Streitpunkt gemachten Frage Klarheit. Das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört danach zum Kern des öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrages und darf sich der im Internet gebräuchlichen Mittel bedienen, so das Gutachten. Die besondere Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet ist es, die Meinungsvielfalt im Internet objektiv und neutral zu präsentieren, letztlich den Bürgern Orientierung und die Gewähr für differenzierte, nicht an ökonomischen oder anderen individuellen Interessen ausgerichtete Informationen zu bieten.

Ein fortwährender Streit darüber, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet darf und was nicht, hilft keinem. Am allerwenigsten den Gebührenzahlern, die auch im Internet ein umfassendes, attraktives und informativ wertvolles Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzen wollen und einen Anspruch darauf haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rundfunk-Entscheidung vom 11. September 2007 klar festgestellt, dass sich der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch auf den Online-Bereich bezieht. Das Gutachten bestätigt das ausdrücklich.

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