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13.08.10 - 1081 

Google Street View: Bundesregierung hat Vorlage eines verlässlichen Rechtsrahmens versäumt


AG Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft

Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie -   trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen.

Bei Google Street View handelt es sich zweifelsfrei um ein interessantes Projekt, welches aber eben sehr grundsätzliche Fragen aufwirft und denen man mit dem nun vorgesehenen Widerspruchsverfahren mit einer Frist von vier Wochen nicht annähernd gerecht wird. Was Google mit Street View plant, geht aber zu weit und zu schnell - und blendet diese grundsätzlichen Fragen zudem weitgehend aus.

Es ist das gute Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Widerspruch gegen Abbildungen einzulegen, die ihre Persönlichkeitsrechte berühren. Diesem Widerspruchsrecht trägt das von Google vorgesehene Widerspruchsrecht mit einer Frist von vier Wochen - zudem mitten in der Ferienzeit - nicht ansatzweise Rechnung, vielmehr muss das Widerspruchsverfahren bürgerfreundlich gesetzlich abgesichert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei solch weitgehenden Vorhaben wie Google Street View vorzulegen.

Bis dahin sollten alle Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Wahrung ihrer Grundrechte mit einigem Recht sorgen, von den Widerspruchsmöglichkeiten Gebrauch machen. Jeder sollte sich detailliert mit diesem Dienst auseinandersetzen und dann entscheiden ob er Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Häuserfassade einlegt oder nicht. Für Deutschland hat Google ab dem kommenden Montag die Möglichkeit geschaffen, vor dem Start von Street View einer Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses zu widersprechen. Weitere Informationen zum vorgesehenen Widerspruchsverfahren und ein entsprechendes Musterschreiben sind im Blog zu Netzpolitik der SPD-Bundestagsfraktion zu finden (doppelter Pfeil http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik).

Es kann und darf nicht sein, dass ein Unternehmen den öffentlichen Raum im Netz privatisiert und den verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechten nur ansatzweise Rechnung trägt. Darüber hinaus müssen bei solch weitgehenden Vorhaben wie Google Street View Kommunen, Öffentlichkeit und Politik beteiligt werden, um die freie Zugänglichkeit der Abbildungen öffentlicher Räume zu wahren und die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.

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