Der Fraktionsvorstand setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Fraktionsvorstands und weiteren aus der Fraktion gewählten Mitgliedern (
erweiterter Fraktionsvorstand). Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion, plant ihre Arbeit, bereitet die Fraktionssitzungen vor und berichtet der Fraktion über seine Beratungen. In der Regel tagt der Fraktionsvorstand in den Sitzungswochen montags um 17 Uhr.
Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand (GfV) bereitet die Sitzungen des Fraktionsvorstandes vor und unterrichtet diesen über die Regelung laufender Angelegenheiten der Geschäftsführung. Er tagt in der Regel montags - als einziges Gremium der Fraktion auch in sitzungsfreien Wochen - um 10 Uhr. Der Vorsitzende der Fraktion, die stellvertretenden Vorsitzenden und die
Parlamentarische Geschäftsführer/innen bilden den GfV.
Die
Parlamentarischen Geschäftsführer/innen erledigen die parlamentarischen, juristischen und organisatorischen Aufgaben der Fraktion.
Die
stellvertretenden Vorsitzenden sind in erster Linie für festgelegte politische Bereiche zuständig. Sie koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen aus den ihnen zugeordneten Bereichen.
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