Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer:

 Der Deutsche Bundestag hat heute beschlossen, die Höhe der Abgeordnetendiäten auch in der neuen Wahlperiode an die Entwicklung der Nominallöhne zu koppeln. Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden damit weiterhin jährlich zum 1. Juli automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Abgeordnetenentschädigung nachvollziehbar und angemessen ist.

 „Als Gesetzgeber sind wir Abgeordnete selbst für die Festlegung unserer Einkommen zuständig. Gerade deshalb braucht es hierbei maximale Transparenz und klare Regeln. Darum haben wir heute im Bundestag beschlossen, die Höhe der Abgeordnetendiäten auch in der neuen Wahlperiode an die allgemeine Lohnentwicklung zu binden. Dabei ist es fair und gerecht, dass sich unsere Diäten nur in dem Umfang erhöhen, in dem auch die Löhne der Bürgerinnen und Bürger steigen. Sinken die Nominallöhne wie coronabedingt 2020, sinken auch die Abgeordnetengehälter. Konkret ändern sich die Diäten jährlich zum 1.Juli in dem Umfang, in dem das Statistische Bundesamt in dessen jeweils im März erstellten Bericht Änderungen bei der Entwicklung der Nominallöhne feststellt.

Zudem orientiert sich die Diätenhöhe auch in der 20.Wahlperiode an der Richterbesoldungsstufe R 6, was dem Einkommen eines Oberbürgermeisters einer baden-württembergischen 50.000 Einwohner-Stadt entspricht.

Bei der Festlegung der Abgeordnetendiäten ist größtmögliche Transparenz erforderlich und diese schaffen wir mit dem heutigen Beschluss.“