Heute berät der Bundestag den Gesetzentwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz in 2./3. Lesung. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verbesserungen für Freiwillige und arbeitet weiter an der Absicherung der finanziellen Rahmenbedingungen, sagt Erik von Malottki.
Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist, sagen Leni Breymaier und Sonja Eichwede.
Das Urteil des Ersten Senats zur Vaterschaftsanfechtung ist in erster Linie ein Auftrag an uns als Gesetzgeber, das Abstammungsrecht so auszugestalten, dass dem Elterngrundrecht aller Elternteile Rechnung getragen wird. Dabei räumt das Bundesverfassungsgericht explizit die Möglichkeit von mehr als zwei Elternteilen ein, also beispielsweise Mutter, leiblicher Vater und rechtlicher Vater. Dieser Ausgestaltungsmöglichkeit stehen wir als SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber, erklärt Jan Plobner.
Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege, sagt Leni Breymaier.
Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Freiwilligen-Teilzeitgesetz. Freiwillige können dann künftig ihren Dienst ohne Nachweis in Teilzeit leisten. Sie können zudem mehr Taschengeld und einen Mobilitätszuschlag erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Gesetz, denn es bringt Verbesserungen für die rund 100.000 Menschen, die in Deutschland jährlich einen Freiwilligendienst leisten, sagt Ana-Maria Trăsnea.
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