Der Bundestag hat heute das Bürokratieentlastungsgesetz in 1. Lesung beraten. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren, an dessen Ende eine deutliche Entlastung für unsere Wirtschaft und Bevölkerung stehen wird, sagen Esra Limbacher und Zanda Martens.
Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu den Rehabilitierungsgesetzen sind aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht ausreichend. Mit einem Positionspapier hatte unsere Fraktion bereits im Februar 2023 weitreichende Lösungsvorschläge dazu erarbeitet. Wir teilen daher die Kritik der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke, unter anderem bezüglich der unzureichenden Anpassung der Opferrenten, erklären Jan Plobner und Katrin Budde.
Der Deutsche Bundestag behandelt heute in abschließender Lesung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b StGB. Wir werden mit diesem Gesetz die verschärften Strafen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern beibehalten und gleichzeitig die Mindeststrafen anpassen. So können wir angemessen mit Warnfällen umgehen und die Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden auf die Verfolgung wirklicher Sexualstraftäter konzentrieren, sagt Johannes Fechner.
Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.
Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist, sagen Leni Breymaier und Sonja Eichwede.
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